ITN / Vollnarkose

Schmerzfreie Zahnbehandlung in Vollnarkose

In kurzer Zeit viel erreichen ohne dabei zu sein

Bei umfangreichen Behandlungen oder für Angstpatienten

Als sanfte Hilfe bei Zahnbehandlungsangst, aber auch bei umfangreichen, zeitintensiven Sanierungen sind Vollnarkose-Behandlungen ein fester Bestandteil in unserem Leistungsspektrum. Eine Vollnarkose-Behandlung kann Sie einen großen Schritt voranbringen und die Zeit für nachfolgende Behandlungen reduzieren – diese Nachbehandlungen im normalen Praxisbetrieb können allerdings auch mit einer Vollnarkose nicht vollständig umgangen werden.

Unser Narkosearzt kommt zu uns in die Praxis

Am Tag der Vollnarkose wird ein Eingriffsraum für Ihre Behandlung vorbereitet. Unser Narkosearzt bespricht mit Ihnen den Gesundheitsfragebogen und alle Details der Narkose. Üblicherweise unterstützen Beruhigungsmittel diesen Prozess, dadurch wird die psychische Stresssituation gemildert. Eine verwandte oder gut befreundete Begleitperson ist als Unterstützung vor und nach der Behandlung immer von Vorteil, damit Sie nicht unbegleitet mit dem Taxi nach Hause gebracht werden müssen.

Was kostet eine Vollnarkosebehandlung bei uns?

Wir berechnen für eine Vollnarkose pro Stunde insgesamt 400 Euro. Der Preis setzt sich zusammen aus 150 Euro/Std. für den Anästhesisten, 250 Euro/Std.  kosten der Raum und das Zusatzpersonal. In diesem Gesamtpreis enthalten sind Ihre Medikamente und die Verbrauchsmaterialien für OP und Sterilisations-Material.

Vollnarkosebehandlung mit Intubationsnarkose (ITN)

Bei der Allgemein- oder Vollnarkose (auch Intubationsnarkose genannt) wird Ihr Körper durch die Gabe eines Narkosemittels in einen Zustand versetzt, in dem operative Eingriffe ohne Bewusstsein (Schlaf) und daher ohne Schmerzempfindung (Analgesie) und Reaktionen durchgeführt werden können. Dazu werden Sie auf sanfte Weise über einen Intubator beatmet. Daher auch der Begriff ITN – die Abkürzung für Intubationsnarkose. Die von uns durchgeführte Narkosetechnik reduziert das Schmerz- und Schwellungsrisiko auf ein Minimum.

Was gibt es rund um den Tag der Narkose zu beachten?

Vor der Narkose müssen Sie morgens nüchtern bleiben. D.h. min. 6 -8 Stunden vor dem Eingriff darf nicht mehr gegessen oder getrunken werden. Nehmen Sie Ihre täglichen Medikamente wie gewohnt ein, sollte nichts anderes mit Ihnen vorher besprochen worden sein. Es hat sich bewährt, die ersten Stunden nach der Behandlung zuhause schon im Vorhinein vorzubereiten.

Nach der Narkose werden sie in einem getrennten Behandlungszimmer wach und können dort von Ihren Angehörigen empfangen werden. Es gibt kühlenden Tee und Kühl-Packs, bis Sie uns wieder in Begleitung verlassen können. Für Ihre Rückfahrt sollten Sie sich einen Fahrservice einrichten oder wir organisieren für Sie die Rückfahrt mit einem Taxi.

Wichtig: bitte unbedingt die im Rahmen der Behandlung notwendigen Verhaltensweisen beachten (s. Aufklärungsblatt).

Ist die Vollnarkose bei uns eine Leistung der Krankenkassen?

Ganz klar: Nein ! Unser Narkosearzt kann die Vollnarkose nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Private Versicherungsträger akzeptieren zumindest einen Teil der Gesamtkosten, dies gilt auch für Zahnzusatzversicherungen. Alle im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung notwendigen Maßnahmen, die grundsätzlich keiner besonderen Anästhesie bedürfen, sind immer eine reine Verlangens- bzw. Wunschleistung.

Wir verrechnen Ihre Aufwendungs- und Behandlungskosten für die speziellen Narkoseverfahren direkt mit Ihnen. Die Rechnung können Sie bei Ihrer Versicherung gerne vorlegen.

Die gesetzlichen Krankenkassen selbst geben häufig andere Informationen an Ihre Versicherten weiter. Gerade bei Angstpatienten wird immer wieder mit einem notwendigem Attest eines Psychologen argumentiert, welches als Voraussetzung für eine Kostenübernahme beim Zahnarzt gelten soll. Es stimmt leider nicht, dass Zahnarzt und Anästhesist selbst entscheiden dürften, bei welchem Patienten die ITN notwendig sei. Ein Attest hilft hier nicht weiter.

Wann und bei wem zahlt es die Kasse ?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei behandlungsunwilligen Kindern, älteren pflegebedürftigen Patienten und bei geistig behinderten Menschen die Aufwendungen für eine Vollnarkose und erstatten die Kosten in voller Höhe.  Einige Kostenträger bieten in Einzelfällen auch bei größeren chirurgischen Eingriffen (z.B. Entfernung mehrerer (mindestens drei) Weisheitszähne) die Vollnarkose als Wahlmöglichkeit für ihre Versicherten an.  Aber Achtung: Kostenübernahme durch Krankenkasse nur, wenn die Behandlung in einer stationären Einrichtung (z.B. Uniklinik Eppendorf oder beim Kieferchirurgen) erbracht wurde.Bei ITN gilt: für Zahnerhaltung bei Erwachsenen immer eine Privatleistung, bei Zahnentfernung trägt manchmal auch die Kasse die Kosten !