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Medizinportal darf keinen Onlinepreisvergleich mehr erlauben
Wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" in seiner kommenden Ausgabe berichtet, gab das Landgericht München der Klage der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) gegen das Medizinportal 2te-Zahnarztmeinung recht. Dieses gibt Patienten die Möglichkeit, Kostenvoranschläge beziehungsweise den Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes ins Netz zu stellen. Ähnlich wie bei einer Ebay-Auktion können andere Ärzte einen besseren Preis bieten und so den Zuschlag für die Behandlung bekommen. Die KZVB-Vorstände beklagten einen unkollegialen Preiskampf, der zum Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften führe. Der Inhaber von Quelle / Copyright: heise-online, 18.11.2006








