Zahnarzt Hamburg | Steuern sparen mit Zahnbehandlung

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Krankheitskosten steuermindernd geltend machen - Steuern sparen mit ZahnbehandlungSteuern sparen mit Zahnbehandlung


Unverändert bestehen bleibt jedoch die Möglichkeit, Krankheitskosten steuermindernd geltend zu machen. Nähere Erläuterungen dazu bietet die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein wieder mit ihrem Faltblatt "Zahnbehandlung und Steuern".

Bekanntlich ist die Liste der Aufwendungen, die sich als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd auswirken können, lang und vielfältig. Der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung gehört auf jeden Fall dazu. Ob dies im Einzelfall zu einer Steuerminderung führt, hängt ab von der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Zahl der Kinder.

Im Internet bietet die Zahnärztekammer SH die Möglichkeit, die persönliche Grenze des jährlichen steuerlichen Grenzbetrags ermitteln zu lassen:
http://www.zahnaerztekammer-sh.de, Rubrik Patientenhotline.

Quelle / Copyright: Zahnärztekammer Hamburg / KZV Hamburg

Link zur Website: http://www.zahnaerzte-hh.de/

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